Vergütung
Kosten des Forderungseinzugs.
Die Kosten hängen von der konkreten Forderung und der erforderlichen anwaltlichen Tätigkeit ab.
Vergütung nach RVG
Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit keine andere Vergütungsvereinbarung getroffen wird.
Gegenstandswert
Soweit sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, hängt die Höhe der Vergütung insbesondere vom Wert der geltend gemachten Forderung und der jeweiligen Tätigkeit ab.
Hinweis: Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, wird hierauf vor Übernahme des Auftrags hingewiesen.
Weitere Kosten
Je nach Verlauf können neben der anwaltlichen Vergütung weitere Kosten entstehen, beispielsweise Gerichts- oder Vollstreckungskosten. Welche Kosten konkret in Betracht kommen, hängt vom gewählten Vorgehen und dem Einzelfall ab.
Kostenerstattung durch den Schuldner
Ob und in welchem Umfang der Schuldner Kosten des Forderungseinzugs zu erstatten hat, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des konkreten Falls ab. Eine vollständige Kostenerstattung kann daher nicht pauschal zugesagt werden.
Vor der Mandatsübernahme
Im Rahmen der Mandatsanbahnung wird geklärt, auf welcher Vergütungsgrundlage die Bearbeitung erfolgen soll. Die digitale Übermittlung Ihrer Forderung über Justin Legal ist zunächst eine Mandatsanfrage.