Forderungseinzug

Ablauf des Forderungseinzugs.

Von der digitalen Mandatsanfrage bis zur rechtlichen Durchsetzung Ihrer offenen Forderung.

1. Forderung digital übermitteln

Übermitteln Sie die wesentlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen, zum Schuldner und zur Forderung. Hilfreich sind insbesondere Rechnungen, Verträge, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Mahnungen und relevante Korrespondenz.

Die Übermittlung ist zunächst eine Mandatsanfrage. Ein Mandatsverhältnis kommt dadurch noch nicht automatisch zustande.

2. Prüfung der Anfrage

Die Anwaltskanzlei Tank prüft die übermittelten Informationen und klärt, ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Dabei können weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein.

3. Außergerichtliche Geltendmachung

Nach Mandatsübernahme kann die Forderung – soweit dies im konkreten Fall sinnvoll ist – zunächst außergerichtlich gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.

4. Gerichtliche Durchsetzung

Erfolgt keine Zahlung oder wird die Forderung bestritten, ist zu prüfen, ob ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Klageverfahren der geeignete nächste Schritt ist. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab.

5. Zwangsvollstreckung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, können geeignete Vollstreckungsmaßnahmen geprüft und im Rahmen des erteilten Auftrags eingeleitet werden.

Wirtschaftliche Betrachtung

Neben der rechtlichen Beurteilung können Forderungshöhe, Einwendungen, Kostenrisiken und die wirtschaftliche Situation des Schuldners für das weitere Vorgehen relevant sein.